Ein Angemessenheitsbeschluss ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, dass ein Drittland, ein Gebiet oder ein bestimmter Sektor in einem Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet. Dies ermöglicht den freien Datenfluss zwischen der EU und diesen Ländern oder Organisationen ohne zusätzliche Datenschutzvorkehrungen.