Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter, der die Bedingungen und Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt. Dieser Vertrag muss sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter die Daten nur im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen und gemäß den Datenschutzvorschriften verarbeitet.