Benachrichtigung von betroffenen Personen

Die Benachrichtigung von betroffenen Personen ist eine Pflicht des Verantwortlichen, die betroffenen Personen unverzüglich zu informieren, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat.