Das Beschwerderecht ermöglicht es der betroffenen Person, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde muss der Beschwerde nachgehen und die betroffene Person über den Stand und das Ergebnis der Beschwerde informieren.