Gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor, wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen. In solchen Fällen müssen die Verantwortlichen in einer transparenten Vereinbarung festlegen, wer welche datenschutzrechtlichen Pflichten übernimmt und wie die Rechte der betroffenen Personen gewährleistet werden.