Die Tätigkeit als Auftragsverarbeiter umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter handelt dabei nur nach den Weisungen des Verantwortlichen und muss die Datenschutzvorschriften einhalten. Er ist auch verpflichtet, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und Datenschutzvorfälle unverzüglich dem Verantwortlichen zu melden.