SaaS Vertrag

Version vom 27.08.2025

Allgemeines

SaaS Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit der Metasoul GmbH, Urstein Süd 15, 5412 Puch bei Hallein, Österreich im Folgenden kurz „MS“ genannt und regelt die zur Verfügungstellung von Software in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch MS.

Metasoul. MS stellt dem Auftraggeber die Software Metasoul bereit. Metasoul bietet dem Auftraggeber ein umfangreiches Portfolio zur Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften.

SaaS – Software as a Service. Die Software Metasoul wird in Form eines „Software as a Service“-Models betrieben. MS stellt dabei dem Auftraggeber die serverseitige Software und Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

Geltung

Vertragsgrundlagen. MS schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von MS erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieses SAAS-Vertrages.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und der SAAS-Vertrag gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen MS und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen MS und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und den SAAS-Vertrag nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Die unter https://metasoul.com/auftragsverarbeitungs-vereinbarung/ in der jeweils aktuellsten Version verfügbaren und gültigen Auftrags-Verarbeitungs-Vereinbarung (AVV) kommt nur dann zur Anwendung, wenn datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und des SAAS-Vertrages von MS werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen des SAAS-Vertrages auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von MS nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von MS in das Angebot integriert oder von MS zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden. Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von MS nur dann wirksam, wenn diese von MS mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht MS der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen des Auftraggebers, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch MS bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den SAAS-Vertrag von MS gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab. Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von MS und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von MS vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Angebot durch MS. Angebote von MS an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs, Appstores oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von MS, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber zwei Wochen ab dessen Zugang bei MS gebunden.

Annahme durch MS. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch MS zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass MS z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass MS den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.

Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von MS werden gegenüber Unternehmern abbedungen.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von MS.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von MS. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen oder Websiteinhalte) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet MS eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat MS bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist MS bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen / Third Party Products. MS ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder bei der Erbringung der Leistungen von MS Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).

Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products. Wenn die Leistungen von MS vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von MS ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen/ Third Party Products.

Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Kunden. Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Hostings durch MS Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist MS bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.

Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist MS berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Termine und Fristen. Von MS angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsjahr kündbar.

Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses wird MS den Zugang des Auftraggebers zur Software Metasoul und den damit verbundenen Services sofort beendet.

Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. MS ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zu der Software Metasoul und den damit verbundenen Services jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere nachstehende Vertrags- sowie Pflichtverletzungen dar:

  • Verstoß gegen Verträge, Richtlinien und Anweisungen von MS.
  • Die Überlassung der Software Metasoul bzw. von Zugängen zu dieser Software an unbefugte Dritte.
  • Verwendung der Software Metasoul bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur für gesetzeswidrige, illegale oder unerlaubte Zwecke bzw. in nicht bestimmungsgemäßer Weise.
  • Verursachung von Störungen der Software Metasoul bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur.
  • Fehlverhalten gegenüber MitarbeiterInnen von MS.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für MS unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei MS oder den Auftragnehmern von MS – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat MS den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat MS unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch MS erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch MS bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Zudem hat der Auftraggeber die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von MS zur Verfügung gestellten Software Metasoul einzuhalten. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den MS dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern MS aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist MS unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird MS von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber MS zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Sollte MS eine Meldung erhalten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, so behält sich MS das Recht vor, die von MS dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Software Metasoul sofort auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von MS rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen MS bzw. den Lizenzgebern von MS zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit MS vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Lizenz-Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist. Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zur von MS zur Verfügung gestellten Software Metasoul aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Leistung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit.

Rechte Dritter. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von MS oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von MS sind, einzuhalten.

Open Source. Soweit die Leistungen von MS auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist MS berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.

Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat MS auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

Kontrollrecht. MS ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.

Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist MS berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von MS zu übermitteln.

MS ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. MS ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.

Referenz. MS ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, auf allen von MS für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf MS und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von MS Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

Service-Level

Standard-Service-Level. Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level von MS. Soweit keine darüber hinausgehenden Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet.

Schulungen/Beratungen. Nicht unter diese Service-Level-Vereinbarung fällt die Abhaltung von Schulungen, also umfangreichere oder laufend wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten seitens des Auftraggebers, oder individuelle Beratung. Diese können jedoch getrennt kostenpflichtig bei MS beauftragt werden.

Fremdanwendungen/Third Party Products. MS bietet keinen Support und/oder Beratungsdienstleistungen für Fremdanwendungen, z.B. integrierte Third Party Produkte, an.

Kommunikation und Support

Hilfeseiten/FAQ. MS bietet per Mail an info@metasoul.com Lösungen für häufige Fragen zur von MS zur Verfügung gestellten Software Metasoul. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere bei Fragen zur Installation, Funktion und Bedienung vor der Nutzung anderer Supportmöglichkeiten diese Form des Supports zu nutzen.

Kommunikation. Die Kommunikation mit MS erfolgt ausschließlich über info@metasoul.com oder in Metasoul zur Verfügung gestellten Funktionen zur Kontaktaufnahme.

Servicezeiten. Die Servicezeiten von MS sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr (CET) sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00 Uhr (CET) (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).

Sprachen. Die Kommunikation mit MS kann sowohl in deutscher Sprache als auch in englischer Sprache erfolgen.

Monitoring und Analyse

Monitoring und Analyse. MS setzt zum Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit, der Fehleranalyse und der Weiterentwicklung Monitoring- und Analyse-Systeme ein, welche Daten über die Nutzung der von MS zur Verfügung gestellten Software Metasoul verarbeiten. Eine darüberhinausgehende Nutzung dieser Daten findet nicht statt.

Weiterentwicklung und Updates

Weiterentwicklung. Die von MS zur Verfügung gestellte Software Metasoul sowie die dahinterstehende Infrastruktur wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Dabei ist MS sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. MS wird den Auftraggeber über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von MS bei Übernahme der Entwicklungskosten sowie der zusätzlichen Infrastrukturkosten durch den Auftraggeber möglich. Soweit Anregungen vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterentwicklung der von MS zur Verfügung gestellten Software Metasoul aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber eventuelle damit verbundene Rechte des Auftraggebers umfassend, aber nicht exklusiv an MS, damit MS das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.

Updates. Soweit MS bestehende Module von mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, welche Bestandteil einer neueren Version von Metasoul werden, ist der Auftraggeber zur zusätzlichen Nutzung dieser Funktionen ohne Mehrkosten berechtigt.

Upgrades. Soweit MS für die von MS zur Verfügung gestellte Software Metasoul neue Module entwickelt, ist MS nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Module als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten.

Systemvoraussetzungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module ist es aufgrund von technischen Voraussetzungen möglich, dass sich die Systemvoraussetzungen zur Verwendung der Leistungen von MS ändern. Diese Änderungen kann der Auftraggeber bei Bedarf per Email überinfo@metasoul.com anfragen.

Wartung

Wartungsintervalle. Wartungsintervalle werden für regelmäßige planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen von MS und seinen Lieferanten benötigt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und zur Durchführung von Updates oder Verbesserungen erforderlich sind. Updates durch MS erfolgen in keinen regelmäßig wiederkehrenden oder zeitlich fixierten Wartungsintervallen.

Information und Deployment. MS wird den Auftraggeber so bald wie möglich über die geplante Systemwartung informieren und dabei die voraussichtliche Dauer der Serviceunterbrechung und den Zeitpunkt, zu dem sie stattfinden wird, angeben.

Außerdem wird MS die geschätzte Zeit des Serviceausfalls und die ungefähre Zeit, zu der dieser Ausfall eintreten wird, angeben.

Die Systemwartungs- und Aktualisierungsaufgaben, die keine Serviceunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden, da sie die Verfügbarkeit und die Nutzung des Systems durch den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.

Außerordentliche Wartung. In dringenden Fällen (Fehlerbehebung, Verhinderung von akut drohenden Angriffen, etc) ist eine Portierung durch MS auch ohne vorherige Information des Auftraggebers möglich.

Fehlerbehebung und Reporting

Fehlerklassen. Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern und der Programmierungen:

  • Klasse 1. Die Nutzung der Software Metasoul ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und / oder die Sicherheit der Software; die Leistung kann nicht weiterverwendet werden.
  • Klasse 2. Die zweckmäßige Nutzung der Software Metasoul ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software Metasoul, lässt aber eine Weiterverwendung der erbrachten Leistung zu.
  • Klasse 3. Die zweckmäßige Nutzung der Software Metasoul ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software Metasoul und lässt eine weitere Verwendung der Software mit nur geringen Einschränkungen zu.
  • Klasse 4. Die zweckmäßige Nutzung der Software Metasoul ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software Metasoul. Die Nutzung der Software Metasoul bleibt uneingeschränkt möglich

Reporting. Wenn der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten entdeckt, ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich über info@metasoul.com oder den in Metasoul zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle zu melden.

Die Meldung des Auftragnehmers hat eine Problembeschreibung inklusive Betriebssystem samt Version sowie Modellbezeichnung des Geräts, den Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, die betroffenen Komponenten, die Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie, nach Möglichkeit, einen Screenshot und / oder ein Video des Fehlverhaltens zu enthalten.

Reaktions- und Behebungszeit. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung gilt ein Zeitraum von einem Werktag bei Fehlern der Klasse 1, 2 Werktagen bei Fehlern der Klasse 2, 5 Werktagen bei Fehlern der Klasse 3 und 3 Monate bei Fehlern der Klasse 4. Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten von MS zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder auf später einvernehmlich abgeänderte Servicezeiten. Die Fehlerbehebung bzw. die Schadensaufarbeitung hat unter Einsatz von der Fehlerklasse angemessenen, eine rasche Abwicklung ermöglichenden Ressourcen zu erfolgen und sind nach dem Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortzusetzen.

Uptime

Verfügbarkeit. MS gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software „Metasoul“ von 99,0%, bezogen auf das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten zulässiger Unterbrechungen.

Zulässige Unterbrechung. Zeiten, in denen die Software wegen geplanter Wartungsarbeiten unterbrochen ist, und Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen nicht verfügbar ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von MS liegen, gelten als zulässige Unterbrechung (sofern diese nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich von MS verursacht wurden) und somit als Zeiten, in denen die Software verfügbar ist.

Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber im Vorfeld bekanntgegeben, sind in der Regel nur von kurzer Dauer und werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt.

Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von MS liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Telekommunikation, beim Internet-Service-Provider oder bei den Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Besitz von MS befinden.

Unzulässige Unterbrechungen. Alle anderen Unterbrechungen sind unzulässig und zählen somit als Zeiten, in denen die Software nicht verfügbar ist.

Unterschreitungen. Berechnungsbasis ist sohin das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten der zulässigen Unterbrechungen. Wenn die Software weniger als 99,0 % dieser Zeit verfügbar ist, dann wird die gewährleistete Uptime unterschritten.

Für den Fall, dass die prozentuelle tatsächliche Uptime die prozentuelle garantierte Uptime unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern. Dieser Prozentbetrag wird von der monatlichen Grundgebühr in Abzug gebracht.

Überwachung der Infrastruktur

Monitoring. MS hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring verschickt 24/7 Benachrichtigungen an Administratoren von MS bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen. MS hat ein großes Bestreben, etwaige Ausfälle umgehend zu beheben.

Sonstige Sicherheitsvorkehrungen. Um die Systeme von MS sowie die gespeicherten Datensätze vor einem unbefugtem Zugriff Dritter bestmöglich zu schützen, erhebt MS angemessene Vorkehrungen, welche der Auftraggeber bei Bedarf per E-Mail an info@metasoul.com anfragen kann.

Qualitätssicherung

Cross-Browser-Kompatibilität. MS strebt eine Kompatibilität mit Chrome Browser-Versionen an.

Treuepflichten & Abwerbeverbot

Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

Abwerbeverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Verträgen mit Unternehmern, keine Mitarbeiter von MS abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu bezahlen.

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von MS in Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Abrechnungsmodus. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von MS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Teilleistungen. Darüber hinaus ist MS berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.

Kostenvorschuss. Zudem ist MS berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit. Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch MS über info@metasoul.com anzufordern und die Aufrechnung mit der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist MS berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben bei Verträgen mit Unternehmern unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Auch sonst ist MS berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3% erhöhen, ohne dass dies von MS beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von MS nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen. Bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.

Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von MS ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt MS trotzdem das vereinbarte Honorar. MS muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn MS aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Zahlung

Fälligkeit. Die Rechnungen von MS sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von MS sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von MS mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von MS angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Vereinbarte Fremdleistungen. MS ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern MS den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von MS aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von MS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist MS berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist MS berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist MS auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann MS selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Ratenzahlung. Soweit MS und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Verantwortung des Auftraggebers

Nutzung von Inhalten und Dokumenten. Dem Auftraggeber ist es untersagt, von MS bereitgestellte oder durch Metasoul generierte Inhalte oder Dokumente ohne aktive Lizenz (Abo/Subscription/Add-on) oder schriftliche Genehmigung durch MS zu verwenden oder Inhalte zur kommerziellen Nutzung zu verwerten oder weiterzugeben.

Haftung für durch Metasoul generierte Inhalte und Dokumente. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte und Dokumente, die durch seine Nutzung des Service erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden, allein verantwortlich und haftet in vollem Umfang gegenüber Dritten und MS.

Zusatzbedingungen für Partner und Wiederverkäufer.

Für Auftraggeber, die den Service im Rahmen einer Partnerschaft oder als Wiederverkäufer (Reseller) nutzen, gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Bedingungen für Partner und Wiederverkäufer, welche unter https://metasoul.com/wiederverkaeufer-vereinbarung/ verfügbar sind.

Haftung

Klassischer Werkvertrag. Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet MS für die Zielerreichung.

Zukauf von Ressourcen. Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. MS haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.

Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von MS eingreift oder undokumentierte oder für MS nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von MS, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Rügeverpflichtung. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch MS, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch MS erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen. Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat MS alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Im Fall einer Garantiezusage durch MS beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet MS für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung. Bei Leistungen, welche auf Basis dieses SAAS-Vertrages geschlossen wurden, hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß dem in diesem Vertrag implementierten Service-Level.

Bei Leistungen, welche nicht auf Basis dieses SAAS-Vertrag geschlossen wurden oder bei Leistungen, welche MS nach Beendigung dieses SAAS-Vertrages für den Auftraggeber erbringt, wird das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.

Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von MS zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit. Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist bei Verträgen mit Unternehmern, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von MS, nicht bei der Verfolgung der Interessen von MS tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von MS einbezogen.

Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechte Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von MS zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von MS ausgeschlossen.

Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von MS ausgeschlossen.

Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Auftraggeber. MS trifft für Fremdleistungen, welche durch den Auftraggeber integriert wurden, keine Haftung.

Sollte MS jedoch über die Rechtswidrigkeit dieser Fremdleistungen informiert werden, dann ist MS berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen.

Der Auftraggeber hält MS diesbezüglich bei Verträgen mit Unternehmern schad- und klaglos.

Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit MS bei Verträgen mit Unternehmern vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von MS für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.

Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. MS trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung.

Sollte MS jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist MS berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen.

Der Auftraggeber hält MS diesbezüglich schad- und klaglos.

Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit MS Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von MS ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser MS schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und MS ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen MS und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. MS ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von MS und des Auftraggebers berechtigt.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.